
RA Uwe Steinmetz | Arbeitsrecht Mietrecht
„Seit über 25 Jahren stehe ich für kompetente Beratung und Vertretung in den Bereichen Verkehrsrecht und Arbeitsrecht, wenn Sie eine individuelle Beratung wünschen, kontaktieren Sie mich gern.“
Rechtsanwalt Steinmetz, früher selbst Fahrlehrer, hat sich auf das Verkehrsrecht spezialisiert. Mobilität und der Erhalt der Fahrerlaubnis sind für viele Menschen existenziell. Schon ein kleiner Unfall oder eine unbemerkte Berührung beim Ausparken kann strafrechtliche Folgen haben. Auch bei 8 Punkten im Fahreignungsregister droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Wichtig: Im Bußgeldverfahren beträgt die Einspruchsfrist nur zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids. Vor einer Aussage sollte stets die Ermittlungsakte angefordert werden. Blitzer-Messungen lässt RA Steinmetz regelmäßig durch TÜV-Gutachter prüfen – technische Fehler sind keine Seltenheit. Ziel ist es oft, ein drohendes Fahrverbot abzuwenden. Sein Motto: „Den ersten Punkt angreifen – nicht den achten.“ Auch im Arbeitsrecht ist RA Steinmetz seit über 25 Jahren tätig. Die gesetzlichen Regelungen ändern sich stetig – zuletzt etwa beim Nachweisgesetz und der Arbeitszeiterfassung. Von der Stellenausschreibung über die Einstellung bis zur Kündigung eines Mitarbeiters begleitet er Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit fundierter Beratung.

